Die Termine können per Telefon oder E-Mail vereinbart werden. Hierzu können Sie auch gerne das Kontaktformular auf unserer nutzen.
Vorab benötigen wir Ihre Heilmittelverordnung zur Rezeptprüfung. Diese können Sie uns gerne per E-Mail oder Fax zukommen lassen.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vorher. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen eine Regelbehandlungszeit von 15-20 Minuten vor.
Für privatversicherte Personen planen wir eine Behandlungszeit von 30 Minuten ein.
In diesen Fällen muss das Rezept von der ausstellenden Arztpraxis mit Unterschrift des Arztes und Stempel der Praxis geändert werden. Dadurch verliert das Rezept nicht die Gültigkeit und muss nicht
neu ausgestellt werden.
Dies wird durch den „Heilmittelkatalog“ geregelt und ist abhängig von der gestellten Diagnose des Arztes. Somit ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich.
Es gibt keine genaue Vorschriften, jedoch kann die Krankenkasse eine Erstattung der Rezeptkosten ablehnen, wenn zum Beispiel das Rezept zu alt ist oder zu lange unterbrochen wurde.
Das Rezept muss den sogenannten Vorgaben des aktuellen Heilmittelkataloges entsprechen. Diese beinhalten, dass das Rezept innerhalb 28 Tagen begonnen und darf unbegründet nicht länger als 14 tage unterbrochen werden. Mit Begründungen seitens des Therapeuten nicht länger als 4 Wochen.
Das ist abhängig von dem Leistungsumfang ihres Tarifs bei Ihrer Krankenkasse. Vor der Behandlung wird ein Behandlungsvertrag („Privatvereinbarung“), zwischen Ihnen und uns als Praxis abgeschlossen. Dort werden alle anfallenden Kosten klar aufgelistet. Somit sind Sie vor Beginn der Behandlung bereits über alle Kosten informiert und können gegebenenfalls mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten.
Gesetzlich versicherte Personen sind laut Sozialgesetzbuch fünf (SGB V §61 V) dazu verpflichtet die Höhe der Zuzahlung bei Heilmitteln wie Physiotherapie von 10% des Gesamtrezeptwertes und 10 Euro pro Rezept zu zahlen.
Sind Sie von Zuzahlungen befreit, muss in diesem Falle ein Befreiungsausweis vorliegen. Kinder/ Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und privatversicherte Personen sind von der Zuzahlung nicht betroffen.
Gerne behandeln wir auf ärztliche Anforderung auch zu Hause. Bei Anfragen prüfen wir, ob die uns genannte Adresse in unserem Anfahrtsgebiet liegt.
Physio-Symbiose GbR
Stürzelberger Straße 10
41469 Neuss
Yvonne Schlegel & Eva Pröpper
Telefon 021 37 - 935 96 16
Fax 021 37 - 935 96 17
E-Mail info@physio-symbiose.de
www.physio-symbiose.de
Dies bedarf einer Qualifikation als sektoraler Heilpraktiker, welche wir noch nicht anbieten.
Somit ist eine Ausstellung eines Rezeptes durch einen Arzt zwingend notwendig.